|
2022 |
2023 |
Grundgebühr Haushalt |
9,83 Euro pro Person und Jahr |
9,69 Euro pro Person und Jahr |
Grundgebühr Betrieb |
4,33 Euro pro Punkt |
3,94 Euro pro Punkt |
Entleerungsgebühr |
0,0744 Euro pro Liter |
0,0744 Euro pro Liter |
Biomüllgebühr Haushalt |
6,00 Euro pro Person und Jahr |
6,00 Euro pro Person und Jahr |
Biomüllgebühr Betrieb |
75,00 Euro pro Jahr |
75,00 Euro pro Jahr |
Die genannten Beträge sind dem jeweils gültigen MwSt. Satz unterworfen.
Es werden maximal 4 Personen pro Haushalt berechnet.
Für Zweitwohnungen werden 2 Personen berechnet.
Zur Vermeidung der illegalen Müllentsorgung wird pro Person und Jahr eine Mindestentleerungsmenge von 180 Liter berechnet und für Zweitwohnungen eine Mindestentleerungsgebühr von 90 Litern pro Person.
Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der diesen gleichartigen, nicht gefährlichen Sonderabfälle
Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
Antrag um Ermäßigung bei Verwendung von Heilbehelfen/Sanitätsartikel
Windelbonus