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Mitteilung des Saniätsbetriebes - NEUE Arztwahl
Zuständiges Amt für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren
Zuständiges Amt für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren: Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe), Müllentsorgung, Abwasser, Trinkwasser, Kindergarten, Schulausspeisung und Vermögensgebühr (Besetzung öffentlichen Grundes usw.)
Zuletzt aktualisiert: 07.11.2024, 11:06 Uhr