Gemeindewahlkommission

Die Kommission ist in Artikel 12 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 223 vom 20. März 1967 vorgesehen und geregelt.

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Beschreibung

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und drei effektiven Mitgliedern sowie drei Ersatzmitgliedern.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Thomas Holzner

Vorsitzender

Mitglieder

Angelika Paris

Gemeindereferentin

Janosch Schwellensattl

Gemeindereferent

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 11:58 Uhr