Die Gemeinde sammelt und verarbeitet personenbezogene Daten nur, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Dabei schützt sie die Daten gemäß der EU-Datenschutzverordnung und informiert darüber, wie, warum und wie lange die Daten gespeichert und genutzt werden. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und weitere Datenschutzrechte laut EU-Recht.