- Meldeamt
- Standesamt
- Wahlamt
- Militäramt
Das Standesamt, das Meldeamt, das Militäramt und das Wahlamt, die unter dem Sammelbegriff der demographischen Ämter zusammengefasst werden, haben den Zweck jegliche Eintragung, Registrierung, Änderung und Streichung der Bevölkerungsbewegungen und der Beurkundung der damit zusammenhängenden rechtlich relevanten Tatsachen innerhalb der Gemeinde vorzunehmen.