Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL

Die Kommission ist im Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 und in der Gemeindebauordnung vorgesehen und geregelt.

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Beschreibung

Die Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist für die Bewertung von Bauvorhaben innerhalb des Gemeindegebiets zuständig. Sie beurteilt insbesondere die architektonische Qualität, die städtebauliche Einbindung sowie die Auswirkungen auf das Ortsbild. Ihre Stellungnahmen dienen als fachliche Grundlage für die Entscheidungen der zuständigen Behörden im Bauverfahren. Die Kommission wird vom Gemeinderat ernannt, die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern der Gemeindekommission für Raum und Landschaft:

  • der/dem Sachverständigen für Baukultur
  • der/dem Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder dem diplomierten Agrartechniker/der diplomierten Agrartechnikerin
  • der/dem Sachverständigen für Landschaft, der/die auch den Vorsitz führt

Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorgesehen.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Mitglieder

Dr. Marianne Erlacher

Sachverständige für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder diplomierte Agrartechnikerin

Arch. Johannes Niederstätter

Sachverständiger für Baukultur

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 11:46 Uhr