Gemeindekommission für Landschaft

Die Kommission ist im Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 und in der Gemeindebauordnung vorgesehen und geregelt.

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Landschaft ist ein beratendes Gremium zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes. Sie beurteilt Bauvorhaben und andere Eingriffe, die das Erscheinungsbild des Gemeindegebiets wesentlich beeinflussen könnten. Ihre Stellungnahmen fließen in die Entscheidungsprozesse der zuständigen Behörden ein und dienen dem Schutz und der Pflege des Landschaftsraums. Die Kommission wird vom Gemeinderat ernannt, die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern der Gemeindekommission für Raum und Landschaft:

  • der/dem Sachverständigen für Baukultur
  • der/dem Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder dem diplomierten Agrartechniker/der diplomierten Agrartechnikerin
  • der/dem Sachverständigen für Landschaft, der/die auch den Vorsitz führt

Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorgesehen.

Die Sitzungstermine entsprechen jenen der Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Mitglieder

Dr. Marianne Erlacher

Sachverständige für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder diplomierte Agrartechnikerin

Arch. Johannes Niederstätter

Sachverständiger für Baukultur

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 06.08.2025, 12:28 Uhr