Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Kommission ist im Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 und in der Gemeindebauordnung vorgesehen und geregelt.

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ist ein beratendes Fachgremium im Bereich Bauwesen, Ortsbild und Landschaftsschutz. Sie überprüft Bauvorhaben und andere Eingriffe, die sich auf das Erscheinungsbild des Siedlungsraumes oder der Landschaft auswirken könnten. Die Kommission gibt sachverständige Stellungnahmen ab, die in die Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden einfließen. Die Kommission wird vom Gemeinderat ernannt, die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Sie besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • einem/einer Sachverständigen für Baukultur
  • einem/einer Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder einem/einer diplomierten Agrartechniker/diplomierten Agrartechnikerin
  • einem/einer Sachverständigen für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften
  • einem/einer Sachverständigen für Raumplanung
  • einem/einer Sachverständigen für Landschaft (ernannt vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin)
  • einem/einer Sachverständigen für Naturgefahren
  • dem/der Vorsitzenden: Bürgermeister/in

Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorgesehen.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Thomas Holzner

Vorsitzender

Mitglieder

Dr. Arch. Eva Degiampietro

Sachverständige für Landschaft

Dr. Marianne Erlacher

Sachverständige für Landwirtschafts- oder Forstwirtschaften oder diplomierte Agrartechnikerin

Martin Haller

Sachverständiger für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Dr. Peter Klotz

Sachverständiger für Raumplanung

Dr. Geol. Konrad Messner

Sachverständiger für Naturgefahren

Arch. Johannes Niederstätter

Sachverständiger für Baukultur

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 09:16 Uhr