Gemeindekommission für die Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter

Die Kommission ist im Art. 13 des Gesetzes Nr. 287 vom 10. April 1951 vorgesehen und geregelt.

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Beschreibung

Der Gemeindekommission für die Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter obliegt, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse eines Laienrichters vor Schwurgerichten und Berufungsschwurgerichten auszuüben. Die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Die Kommission besteht aus dem Bürgermeister oder einem von ihm ernannten Vertreter als Vorsitzenden und zwei vom Gemeinderat gewählten Ratsmitgliedern sowie zwei Ersatzmitgliedern.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Thomas Holzner

Vorsitzender

Mitglieder

Manuela Laimer

Gemeinderätin

Jürgen Tratter

Gemeinderat

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:43 Uhr